Als gelistete Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dürfen wir Sie im Rahmen des Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ beraten. Das Förderprogramm bietet
- Jungen Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
die Möglichkeit, einen Zuschuss für allgemeine Beratungen sowie spezielle Beratungen zu erhalten. Durch den Zuschuss verringert sich der Beitrag, den Sie leisten müssen, um sich von uns zum Thema Datenschutz beraten zu lassen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihrer Unternehmensart und der Region, in der Sie ihren Unternehmenssitz haben. Die Förderung beträgt zwischen 50 – 80 % von einem Höchstsatz von bis zu 4.000,- €.
Beispielhaft beträgt für junge Unternehmen und Bestandsunternehmen am Standort Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Förderung 50 %. Für junge Unternehmen für höchstens 4.000,- € und für Bestandsunternehmen für höchstens 3.000,- €. Somit kann sich ein Zuschuss bis zu 2.400,- € beziehungsweise 2.000,- € für Unternehmen durchaus lohnen.
Weitere Informationen zur Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ finden Sie hier.