Das Wort Gefahr wird im Datenschutz und der Informationssicherheit als übergeordneter Begriff verwendet, wohingegen unter Gefährdung eine genauer beschriebene Gefahr verstanden wird. Die Wörter können auch als Synonym verwendet werden.
Zum Beispiel besteht die Gefahr des Datenverlustes per se, als konkrete Gefährdung wird dabei der Transport eines unverschlüsselten USB-Sticks bestimmt.