Die drei Grundwerte der Informationssicherheit sind:
- Vertraulichkeit,
- Verfügbarkeit und
- Integrität
Diese werden regelmäßig zur Beurteilung der Informationssicherheit berücksichtigt. Je nach Publikation und Einsatzfeld können weitere Grundwerte betrachtet werden oder Berücksichtigung finden, wie zum Beispiel die Authentizität oder die Verbindlichkeit.
So bezieht zum Beispiel der Art. 32 DSGVO Sicherheit der Verarbeitung für den Bereich Datenschutz unter anderem die Pseudonymisierung und die Verschlüsselung mit ein.