Informationspflicht
Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung Informationen über die Erhebung mit. Diese Informationspflicht hat den Hintergrund, dass die betroffene Person wissen soll, wer, warum und wie ihre Daten verarbeitet werden.
Inhalt der Informationspflicht
- Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Sofern vorhanden Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
- wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Übermittlung in ein Drittland
- die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- Hinweis auf die Betroffenenrechte
- Sofern die Datenverarbeitung auf eine Einwilligung beruht, das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist
- Sofern Profiling eingesetzt wird, aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
- Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen
Ausnahme
Die Person muss nicht informiert werden, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.
Rahmenbedingungen
Die Informationen werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. Dies gilt verstärkt für Informationen, die sich speziell an Kinder richten.
Form
Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch.
Rechtsgrundlage: Art. 12, 13, 14 DSGVO
Erwägungsgründe: 60, 61, 62