Nach der DIN-Norm EN 16775:2015 ist ein Sachverständiger eine Person, die aufgrund entsprechender beruflicher Qualifikationen sowie besonderer Fähigkeiten, technischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in einem oder mehreren Sachgebieten über die erforderliche Kompetenz verfügt, um auf dem Sachgebiet gutachterliche Stellungnahmen zu erbringen, für das sie hinzugezogen wird.
Unsere Leistungen
Sachverständiger
Herr Helmcke ist verbandsanerkannter Sachverständiger (BSG e.V.) sowie zertifizierter Sachverständiger (DESAG) im Bereich Datenschutz.