{"id":7532,"date":"2023-02-07T22:55:41","date_gmt":"2023-02-07T22:55:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ha-ds.de\/?p=7532"},"modified":"2024-03-01T08:11:13","modified_gmt":"2024-03-01T08:11:13","slug":"beratung-im-rahmen-des-foerderprogramms","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ha-ds.de\/beratung-im-rahmen-des-foerderprogramms\/","title":{"rendered":"Beratung im Rahmen des F\u00f6rderprogramms"},"content":{"rendered":"\n
Als gelistete Berater beim Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) d\u00fcrfen wir Sie im Rahmen des F\u00f6rderprogramms \u201eF\u00f6rderung unternehmerischen Know-hows\u201c beraten.\u00a0Das F\u00f6rderprogramm bietet<\/p>\n\n\n\n
die M\u00f6glichkeit, einen Zuschuss f\u00fcr allgemeine Beratungen sowie spezielle Beratungen zu erhalten. Durch den Zuschuss verringert sich der Beitrag, den Sie leisten m\u00fcssen, um sich von uns zum Thema Datenschutz beraten zu lassen.<\/p>\n\n\n\n
Die H\u00f6he der F\u00f6rderung ist abh\u00e4ngig von Ihrer Unternehmensart und der Region, in der Sie ihren Unternehmenssitz haben. Die F\u00f6rderung betr\u00e4gt zwischen 50 \u2013 80 % von einem H\u00f6chstsatz von bis zu 4.000,- \u20ac.<\/p>\n\n\n\n
Beispielhaft betr\u00e4gt f\u00fcr junge Unternehmen und Bestandsunternehmen am Standort Hamburg<\/strong>, Schleswig-Holstein<\/strong> und Niedersachsen<\/strong> die F\u00f6rderung 50 %. F\u00fcr junge Unternehmen f\u00fcr h\u00f6chstens 4.000,- \u20ac und f\u00fcr Bestandsunternehmen f\u00fcr h\u00f6chstens 3.000,- \u20ac. Somit kann sich ein Zuschuss bis zu 2.400,- \u20ac beziehungsweise 2.000,- \u20ac f\u00fcr Unternehmen durchaus lohnen.<\/p>\n\n\n\n