{"id":7642,"date":"2024-03-25T09:14:55","date_gmt":"2024-03-25T09:14:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ha-ds.de\/?p=7642"},"modified":"2024-03-25T09:14:57","modified_gmt":"2024-03-25T09:14:57","slug":"datenschutz-im-hinweisgebersystem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ha-ds.de\/datenschutz-im-hinweisgebersystem\/","title":{"rendered":"Datenschutz im Hinweisgebersystem"},"content":{"rendered":"\n

Bei der Implementierung eines internen Hinweisgebersystems<\/a> gewinnt auch der Aspekt des Datenschutzes erheblich an Bedeutung. Die Meldung \u00fcber ein Hinweisgebersystem bedeutet zwangsl\u00e4ufig die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Eine solche Meldung enth\u00e4lt nicht nur Informationen zu den Beschuldigten, sondern m\u00f6glicherweise auch zu weiteren betroffenen Personen wie Zeugen oder Kollegen. Zudem k\u00f6nnen interne Ermittlungen zus\u00e4tzliche Daten hervorbringen. Im Falle einer nicht anonymisierten Meldung werden auch Informationen \u00fcber den Hinweisgeber selbst, einschlie\u00dflich seines Namens und beispielsweise seiner Position im Unternehmen, verarbeitet. Diese Verarbeitung von verschiedenen personenbezogenen Daten infolge einer Hinweisgeber-Meldung er\u00f6ffnet den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts, wodurch das Unternehmen sicherstellen muss, vertraulich mit den Daten von Hinweisgebern und Beschuldigten umzugehen sowie s\u00e4mtliche Datenschutzbestimmungen einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n

Datenschutzrechtliche Anforderungen an ein Hinweisgebersystem<\/h2>\n\n\n\n

Es ist besonders wichtig, die folgenden Punkte zu ber\u00fccksichtigen:<\/p>\n\n\n\n