{"id":7697,"date":"2024-04-01T10:19:36","date_gmt":"2024-04-01T10:19:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ha-ds.de\/?p=7697"},"modified":"2024-07-02T10:20:35","modified_gmt":"2024-07-02T10:20:35","slug":"datenschutz-bei-videoueberwachungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ha-ds.de\/datenschutz-bei-videoueberwachungen\/","title":{"rendered":"Datenschutz bei Video\u00fcberwachungen"},"content":{"rendered":"\n

In unserer digitalisierten Welt ist die Video\u00fcberwachung zu einem wichtigen Instrument zur Verhinderung von Einbr\u00fcchen, Diebst\u00e4hlen und Vandalismus geworden. Trotz ihres positiven Beitrags zur Sicherheit wirft die Video\u00fcberwachung erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf, da sie einen erheblichen Eingriff in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen darstellen kann. Aufgrund zahlreicher Auflagen und Einschr\u00e4nkungen erweist sich die datenschutzrechtliche Umsetzung als anspruchsvoll.<\/p>\n\n\n\n

Was ist Video\u00fcberwachung?<\/h2>\n\n\n\n

Gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BDSG bezeichnet Video\u00fcberwachung die „Beobachtung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher R\u00e4ume mit optisch-elektronischen Einrichtungen“. Es ist wichtig zu beachten, dass Video\u00fcberwachung nicht nur die Speicherung von Aufnahmen umfasst, sondern auch Livebeobachtungen einschlie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n

Anwendungsbereich der DSGVO <\/h2>\n\n\n\n

Der Anwendungsbereich der DSGVO gilt als er\u00f6ffnet, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 2 (1) DSGVO). Die Personen auf den Aufnahmen m\u00fcssen identifizierbar sein. Dies nicht nur durch das Gesicht, sondern auch durch andere Merkmale wie Kleidung, Statur oder deren Kombination.
Sobald Aufnahmen f\u00fcr ausschlie\u00dflich pers\u00f6nliche oder famili\u00e4re Zwecke gemacht werden, f\u00e4llt man unter die \u201eHaushaltsausnahme\u201c nach Art. 2 (2) lit. c DSGVO und die DSGVO findet keine Anwendung.<\/p>\n\n\n\n

Zwecke der Video\u00fcberwachung <\/h2>\n\n\n\n