{"id":7750,"date":"2024-04-15T00:57:04","date_gmt":"2024-04-15T00:57:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ha-ds.de\/?p=7750"},"modified":"2024-04-15T00:57:18","modified_gmt":"2024-04-15T00:57:18","slug":"datenschutz-im-bewerbungsverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ha-ds.de\/datenschutz-im-bewerbungsverfahren\/","title":{"rendered":"Datenschutz im Bewerbungsverfahren"},"content":{"rendered":"\n
Neben der DSGVO ist bei Bewerberdaten auch \u00a7 26 (1) S. 1 BDSG zu beachten. Danach ist eine Datenverarbeitung zul\u00e4ssig, wenn sie f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber die Begr\u00fcndung eines Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses erforderlich ist, z.B. Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse. \u00a7 26 (8) Absatz 2 BDSG kl\u00e4rt dar\u00fcber hinaus, dass Bewerber f\u00fcr ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis ebenfalls unter den Besch\u00e4ftigten-Begriff gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BDSG fallen.<\/p>\n\n\n\n
Gem. Artt. 13 f. DSGVO ist der Bewerber bei Erhebung seiner Daten \u00fcber den Zweck, den Umfang und die Rechtsgrundlage zu informieren. Dies kann in Form einer Datenschutzerkl\u00e4rung oder als automatische Antwort auf eine Bewerbungsmail sowie durch einen Hinweis im Bewerbungsportal erfolgen.<\/p>\n\n\n\n
Der Arbeitgeber ist gem. Art. 30 (1) verpflichtet ein Verzeichnis \u00fcber seine Verarbeitungst\u00e4tigkeiten von personenbezogenen Daten zu f\u00fchren. Dieses Verzeichnis kann \u00e4u\u00dferst hilfreich sein, um die Einhaltung der Betroffenenrechte sicherzustellen und ist zudem notwendig, um der Rechenschaftspflicht gegen\u00fcber den Aufsichtsbeh\u00f6rden gerecht zu werden.<\/p>\n\n\n\n